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Sehr geehrte Damen und Her­ren,

den letz­ten News­let­ter die­ses Jah­res möchte ich nut­zen, um Sie auf ein wich­ti­ges Thema hin­zu­wei­sen, das 2018 auf uns alle zukommt: Das neue Daten­schutz­ge­setz, das bereits in Kraft getre­ten ist und ab dem 25. Mai 2018 gilt. Wer sich nicht daran hält muss mit extrem hohen Buß­gel­dern rech­nen.

Aus eige­ner Erfah­rung in unse­rem Unter­neh­men weiß ich, dass der Auf­wand der umzu­set­zen­den Maß­nah­men und Doku­men­ta­tio­nen nicht zu unter­schät­zen ist. In die­sem News­let­ter haben wir zusam­men mit unse­rem Part­ner SIX DATEN­SCHUTZ noch ein­mal einige wich­tige Anhalts­punkte für Sie zusam­men­ge­stellt.

Auch in einem Work­shop, den wir im Februar 2018 anbie­ten, wer­den wir Sie zusam­men mit unse­rem Part­ner mit den wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen ver­sor­gen. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Thema DSGVO und dem Work­shop fin­den Sie wei­ter unten in die­sem News­let­ter und auf der CBC Web­seite.

Mit freund­li­chem Gruß

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Neues Datenschutzgesetz – die wesentlichen Änderungen

Das neue Daten­schutz­ge­setz kommt – nein, es ist schon längst in Kraft getre­ten und gilt ab dem 25. Mai 2018. Wer sich nicht daran hält muss mit extrem hohen Buß­gel­dern rech­nen.

Aber das ist noch nicht alles: Vor allem soll­ten Geschäfts­füh­rer und Vor­stände nicht den Auf­wand zur Erstel­lung der gefor­der­ten Maß­nah­men und Doku­men­ta­tio­nen unter­schät­zen.

Es ist keine „Kann-​​Aufgabe“, die neben­bei mit nied­ri­ger Prio­ri­tät erle­digt wer­den kann. Der interne Daten­schutz­be­auf­tragte benö­tigt dafür ent­spre­chen­den Frei­raum. Der externe DSB ist für kleine und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men meist eine Alter­na­tive, denn er ist i.d.R. güns­ti­ger und bie­tet sei­nen Kun­den mehr Fle­xi­bi­li­tät.

Hier die wesent­li­chen Ände­run­gen auf einen Blick:

  • Trans­pa­renz­pflich­ten und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten
  • Recht auf Ver­ges­sen­wer­den
  • Daten­schutz­freund­li­che Vor­ein­stel­lun­gen Data-​​Privacy-​​by-​​default und Data-​​Privacy – by-​​design
  • Geän­derte Ver­fah­rens­über­sicht (Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten)
  • Pflicht zur Daten­schutz­fol­gen­ab­schät­zung
  • Gel­tungs­be­reich erwei­tert für Unter­neh­men, deren Sitz außer­halb der EU liegt, die aber in EU-​​Ländern Geschäfte abwi­ckeln
  • Not­wen­dig­keit eines Datenschutzmanagement-​​Systems
  • Die Rechen­schafts­pflicht für Unter­neh­men
  • Melde– und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten bei Daten­pan­nen
  • Recht auf Daten­über­trag­bar­keit
  • Auf­trags­ver­ar­bei­tung
  • Erhöhte Buß­gel­der auf bis zu 4% des welt­wei­ten Jah­res­um­sat­zes oder 20 Mio. EUR
Wei­tere Infor­ma­tio­nen

Workshop zum neuen Datenschutzgesetz (DSGVO)

am 01. Februar 2018, von 9.00 – 13.00 Uhr

Ort: tba, 60528 Frank­furt

Preis: 150 Euro (netto) inkl. Ver­pfle­gung

Ler­nen Sie die wich­tigs­ten Ände­run­gen des neuen Daten­schutz­ge­set­zes ken­nen und nut­zen Sie die Gele­gen­heit, Fra­gen zu die­sem kom­ple­xen Thema zu stel­len – auch dafür ist aus­rei­chend Zeit ein­ge­plant.

Agenda:

  • DSGVO und BDSG neu – ein kur­zer Über­blick und Infor­ma­tio­nen zum Anwen­dungs­be­reich
  • Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten – Zuläs­sig­keit
  • Die Rechte des Betrof­fe­nen
    Neue DSGVO: Strik­tere Lösch­vor­schrif­ten und Recht auf Ver­ges­sen­wer­den
  • Tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men – die gol­de­nen Regeln zur Daten­si­cher­heit
    Neue DSGVO: Risi­ko­ba­sier­ter Daten­schutz und Datenschutz-​​Folgenabschätzung
  • Sank­tio­nen – Was droht bei Daten­schutz­ver­stö­ßen?
    Neue DSGVO: Dras­tisch erhöhte Buß­gel­der
  • Tipps zur vor­beu­gen­den IT Sicher­heit und Q & A
Wei­tere Infos und Anmel­dung
Alle hier gelie­fer­ten Infor­ma­tio­nen stel­len ledig­lich all­ge­meine Hin­weise im Daten­schutz­recht dar. Sie sind als unver­bind­li­che Anre­gun­gen, Tipps, Hin­weise (ggf. mit For­mu­lie­rungs­hil­fen) zu ver­ste­hen. Sie ent­bin­den den Ver­wen­der nicht von eige­ner sorg­fäl­ti­ger Prü­fung sowie Anpas­sung im kon­kre­ten Ein­zel­fall und stel­len ins­be­son­dere keine Rechts­be­ra­tung oder Arbeit eines bestell­ten Daten­schutz­be­auf­trag­ten dar. Jeg­li­che Haf­tung von Sei­ten der C.B.C. Com­pu­ter Busi­ness Cen­ter GmbH oder der SIX DATEN­SCHUTZ ist daher aus­ge­schlos­sen.