AGB
Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der CBC ComputerBusinessCenter GmbH, nachstehend CBC genannt.
1. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage für die Abwicklung jedes an uns gerichteten Auftrages.
2. Preislisten
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten unsere Preislisten in jeweils neuester Fassung. Mit der Herausgabe einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit.
3. Preise
Unsere Preislisten enthalten Nettopreise. Die hierauf zu erhebende Mehrwertsteuer wird in der jeweils am Tag der Rechnungstellung gültigen gesetzlichen Höhe berechnet.
4. Zahlungen
Zahlungen haben ohne jeden Abzug innerhalb von acht Kalendertagen nach Lieferung zu erfolgen, soweit nicht anders vereinbart.
5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat. Den Nachweis höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
6. Lieferfristen
Wir vereinbaren bei Auftragsannahme Lieferfristen nach Kalenderwochen und werden mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen das Lieferdatum mitteilen.
7. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab CBC Frankfurt. Versand- und Verpackungsart wählen wir aus, wenn der Kunde nicht eine besondere Versandart wünscht.
8. Lieferverzug
Im Falle des Lieferverzugs kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn eine uns eingeräumte Nachfrist von mindestens 4 Kalenderwochen abgelaufen ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Teillieferung
Eine zusammen mit der Lieferung von Hard- und/ oder Softwareprodukten von uns zu erbringende Dienstleistung stellt keine Teillieferung dar.
10. Gewährleistung bei Hardwarekauf
Wir übernehmen die Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung. Soweit beides nicht möglich ist oder zweimal fehlschlägt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für die Rücksendung beanstandeter Ware ist die Originalverpackung oder eine gleichwertige Verpackung zu verwenden. Wir übernehmen keine Haftung für Abnutzung und Verschleiß. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn vom Käufer oder von Dritten an von uns gelieferter Ware Veränderungen jedweder Art vorgenommen wurden. Ersatz für mittelbare Schäden übernehmen wir nicht. Für von uns verkaufte gebrauchte Ware übernehmen wir keinerlei Gewährleistungen, es sei denn, bestimmte Eigenschaften werden ausdrücklich zugesichert. Wir übernehmen keinerlei Gewähr dafür, dass gekaufte Ware kompatibel zu anderer, beim Kunden vorhandener, Hardware oder Software ist, es sei denn, wir sichern dies ausdrücklich zu. Das gilt sowohl für Anschlüsse als auch für die Funktionsweise.
11. Gewährleistung bei Softwarekauf
Bezüglich der nicht von uns selbst erstellen Software (Handelsware) gewähren wir die von den Herstellern eingeräumten Garantien. Außerdem sichern wir die von den Herstellern definierten Eigenschaften der Software ohne jede Änderung zu.
12. Softwarelizenz
Wir weisen darauf hin, dass beim Kauf von Software neben dem Datenträger und ggf. einer Dokumentation eine Lizenz des Herstellers erworben wird, die Bedingungen und Umfang der erlaubten Nutzung regelt. Der Käufer verpflichtet sich, die Software nur in dem durch die Lizenz gestatteten Umfang zu nutzen, keine Kopien entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben oder diese Dritten anderweitig zugänglich zu machen und wird uns bei widerrechtlicher Aneignung der Software durch Dritte sofort informieren. Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Herstellers.
13. Software-Entwicklung und -Anpassung
Software-Entwicklung und -Anpassung unterliegen Sondervereinbarungen.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf zur Sicherung unserer Forderungen aus dem Verkauf an uns ab. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Geschäftsleuten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.
Stand 01.07.2009